Probezeit: Dauer, Rechte, Kündigung
Nach der erfolgreichen Bewerbung startet der Job!
Nach der erfolgreichen Bewerbung, startet der Job und mit ihm die sogenannte Probezeit (auch als Probearbeitsverhältnis bezeichnet). Die Probezeit ist im Arbeitsvertrag genau geregelt. Eine typische Formulierung könnte zum Beispiel lauten: Es wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Sie beginnt mit dem Arbeitsvertrag und endet ohne dass es einer Kündigung bedarf mit dem Ablauf des TT.MM.JJJJ. Während der Probezeit kann das Angestelltenverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. In dieser Zeit kann dem Arbeitnehmer daher ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Erst nach der Probezeit greift der reguläre Kündigungsschutz. Wir zeigen Ihnen, was Sie in der Probezeit beachten müssen...
Quelle: Karrierebibel.de